Wir berechnen unsere Vergütung nach individueller Vereinbarung. In der Regel rechnen wir nach Stundenbasis ab. Die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz („RVG“) gilt dabei als Untergrenze. In geeigneten Fällen kann eine Pauschale vereinbart werden.
Bei Gerichtsstreitigkeiten mit einem Streitwert über 50.000 Euro besteht außerdem unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung. Wenn Ihr Anliegen hierfür in Frage kommt, werden wir diese Möglichkeit ansprechen.
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