Grundsätzlich darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vorschreiben, zu welchen Zeiten er Pausen machen darf. Dies ergibt sich aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Existiert im Unternehmen ein Betriebsrat, darf dieser bei Entscheidungen zu den Pausenzeiten jedoch mitbestimmen. Pause bedeutet aber gleichzeitig auch, dass der Arbeitnehmer über seinen Aufenthaltsort und seine Tätigkeiten in dieser Zeit frei verfügen kann; für Arbeitsaufgaben steht der Mitarbeiter in dieser Zeit nicht zur Verfügung.