Nicht jedem Arbeitgeber reichen die vorgelegten Bewerbungsunterlagen, um einen potenziellen Angestellten einschätzen zu können. Aber darf dieser auch die Angaben im Zeugnis durch eine Rückfrage beim alten Arbeitgeber überprüfen? Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Bewerber beim Einreichen seiner Unterlagen seine Zustimmung zu einer eventuellen Überprüfung der Unterlagen durch Rückfrage beim früheren Arbeitgeber erteilt. Problematisch wird es, wenn diese Einwilligung fehlt, denn dann spielt auch der Datenschutz eine Rolle. So darf der potenzielle Arbeitgeber zwar prüfen, was in den Zeugnissen eines Bewerbers steht, muss sich aber zunächst an den Bewerber direkt zu etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen wenden. Bleiben die Widersprüche bestehen, muss er beim Bewerber die Erlaubnis einholen, weitere Prüfungen anzustellen. Ohne diese Einwilligung ist es dem neuen Arbeitgeber nicht erlaubt, Kontakt zum ehemaligen Betrieb aufzunehmen.