Um ihre Wiedereingliederung zu erleichtern, arbeiten viele Arbeitnehmer in der Elternzeit einige Stunden in ihrem Unternehmen. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass sich die Entschädigungsansprüche an der Höhe des früheren Vollzeitgehalts orientieren müssen, wenn den Arbeitnehmern während dieser Zeit betriebsbedingt gekündigt wird. (EuGH Rechtssache C 486/18)