In manchen Berufen ist es notwendig, dass Arbeitnehmer auch außerhalb ihres regulären Arbeitsplatzes erreichbar sind. Ob sie hierfür auch ihre private Handynummer angeben müssen, ergibt sich häufig aus den Pflichten, die im Arbeitsvertrag festgelegt sind. Ist in diesem niedergelegt, dass der Mitarbeiter innerhalb einer bestimmten Zeit für seine Rufbereitschaft erreichbar sein muss, kann er dies häufig nur mit der Bekanntgabe seiner privaten Handynummer sicherstellen. Denn nur auf diese Weise kann der Mitarbeiter gewährleisten, dass er in einer Zeit von wenigen Minuten zu erreichen ist.