Nach der Entscheidung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts müssen Arbeitgeber künftig ihre Mitarbeiter „klar und rechtzeitig“ auffordern, ihren noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen. Damit setzte das BAG die Vorgabe eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom November 2018 um (Az.: 9 AZR 541/15). Im Ausgangsfall hatte ein Wissenschaftler aus Bayern gegen seine Arbeitgeber geklagt, weil er 51 Tage Urlaub aus mehreren Kalenderjahren ausbezahlt haben wollte, welchen er nach dem Ende seiner Tätigkeit nicht mehr hatte nehmen können. Ohne eine entsprechenden Urlaubsantrag erlosch bislang der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel am Ende des Arbeitsjahres. Auf diesen Antrag müssen nun die Arbeitgeber Beschäftigte künftig deutlich klarer hinweisen. Keine Entscheidung wurde bisher jedoch darüber getroffen, wann ein Hinweis „rechtzeitig“ sein soll.